Allgemeine Geschäftsbedingungen 

 

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.     Für die Geschäftsbeziehung zwischen der KNX Consulting, Ossenfelder Weg 3, 37139 Adelebsen (nachfolgend: „KNX Consulting“) und dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, KNX Consulting stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2.     Kunden im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht überwiegend seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3.     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen erfüllen zugleich die KNX Consulting obliegende Pflicht, seine Kunden im Zuge einer Geschäftsanbahnung über die Besonderheiten eines über Fernkommunikationsmittel geschlossenen Verbrauchervertrages aufzuklären. Dieses Dokument kann heruntergeladen und gespeichert werden.

 

2. Vertragsschluss, Leistungsgegenstand

1.     KNX Consulting bietet seinen Kunden Komplettlösungen im Bereich der Heimautomatisierung („Smart Home“) an. Zu den Leistungen zählen dabei unter anderem die Beratung in Zusammenhang mit und die Planung von Smart Home Lösungen sowie die Vormontage, Inbetriebnahme und Service der erforderlichen Hard- und Software. KNX Consulting ist nicht verpflichtet, seine vertraglichen Pflichten selbst zu erbringen, sondern berechtigt, Dritte ganz oder teilweise mit deren Erbringung zu beauftragen.

2.     KNX Consulting gibt durch die Darstellung und Präsentation seiner Produkte und Dienstleistungen auf seiner Website kein verbindliches Angebot im Rechtssinne ab.

3.     Die Annahme des Angebotes und Beauftragung zur Durchführung der Leistung (Vertragsabschluss) erfolgt durch das vom Kunden unterzeichnete Angebot.

4.     Die wesentlichen Eigenschaften der von KNX Consulting angebotenen Waren und Dienstleistungen ergeben sich aus den auf der Website von KNX Consulting hinterlegten Produkt- und Leistungsbeschreibungen.

5.     Die Leistungserbringung durch KNX Consulting erfolgt auf Basis der im Angebot aufgelisteten Positionen und der damit verbundenen und benannten Spezifikation. Diese Spezifikation ist vorab durch den Kunden per Unterschrift freizugeben.

6.     Ist die Vormontage eines Schaltschranks Bestandteil des Leistungsumfangs, so ist dieser durch ein Fachunternehmen vor Ort oder den Kunden selbst zu montieren und die bauseitigen Leitungen gemäß Schaltplan anzuschließen.

7.     Beantragt der Kunde bezüglich der Leistungen von KNX Consulting eine Förderung (z.B. KfW) oder beinhaltet das Angebot von KNX Consulting eine solche Förderung, vereinbaren die Parteien, dass KNX Consulting mit der Ausführung der Leistungen erst nach Erhalt der Entscheidung über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung beginnt. Ein Vertrag kommt unabhängig von der Bewilligung einer Förderung zwischen KNX Consulting und dem Kunden zustande.

8.     Soweit VAYS mit dem Kunden für seine Leistungen einen Festpreis vereinbart, sind hiervon elektrotechnische Arbeiten (z.B. Verlegung oder Erneuerung von Leitungen) nicht umfasst.

9.     Die Angaben zur Identität von KNX Consulting und zu den Möglichkeiten, KNX Consulting zu kontaktieren, können über folgenden Link eingesehen werden: http://www.knxconsulting.net/impressum

10.   Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

 

3. Lieferung, Warenverfügbarkeit

1.     Von KNX Consulting angegebenen Zeiten zur Leistungserbringung und Lieferung berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und setzten die aktive und fristgerechte Mitarbeit des Kunden bei der Erstellung und Freigabe der Spezifikation voraus.

2.     Durch KNX Consulting angegebene Liefertermine oder Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn diese durch KNX Consulting als verbindlich angegeben oder mit dem Kunden als verbindlich vereinbart werden. Sofern KNX Consulting verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die KNX Consulting nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird der Kunde hierüber unverzüglich informiert und ihm gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitgeteilt. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist KNX Consulting berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird KNX Consulting unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer von KNX Consulting, wenn KNX Consulting ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder KNX Consulting noch seine Zulieferer ein Verschulden trifft oder KNX Consulting im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.

3.     Der Versand und die Auswahl des Transporteurs erfolgen nach Wahl von KNX Consulting, soweit mit dem Kunden nichts anderes vereinbart worden ist.

4.     Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: KNX Consulting liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und in Deutschland eine Lieferadresse angeben können.

 

4. Eigentumsvorbehalt

1.     Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von KNX Consulting.

2.     Im Falle einer Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter ist KNX Consulting durch den Kunden unverzüglich zu informieren.

3.     Handelt es sich bei dem Kunden nicht um einen Verbraucher, erstreckt sich ein bestehender Eigentumsvorbehalt zur Sicherung aller Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die aus der Geschäftsverbindung zwischen KNX Consulting und dem Kunden herrühren, einschließlich der künftig anstehenden Forderungen aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Übersteigt der Wert der für KNX Consulting bestehenden Sicherheiten die Verbindlichkeiten des Kunden um mehr als 10%, ist KNX Consulting auf Verlangen des Kunden verpflichtet, insoweit Sicherheiten nach Wahl von KNX Consulting freizugeben.

 

5. Preise und Versandkosten, Zahlungsmodalitäten, Abschläge, Zurückbehaltungsrecht, Pauschalierter Schadensersatz

1.     Alle Preise, die auf der Website von KNX Consulting oder in seinen Angeboten angegeben werden, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer zzgl. der im Angebot ausgewiesenen Versand- und Verpackungskosten.

2.     KNX Consulting bietet derzeit folgende Zahlungsmittel an: Rechnung per Überweisung oder PayPal.

3.     Der Kunde hat im Falle eines Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.

4.     Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er KNX Consulting Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 1 BGB, derzeit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a.) zu zahlen. Ist der Kunde kein Verbraucher, richtet sich der Verzugszinssatz nach § 288 Abs. 2 BGB (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p.a.). Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch KNX Consulting nicht aus.

5.     KNX Consulting ist zur Anforderung von Abschlagszahlungen berechtigt. Die Höhe der von dem Kunden zu leistenden Abschlagszahlungen ergibt sich aus dem Angebot von KNX Consulting und den dort aufgeführten Zahlungsbedingungen. Abschläge sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Leistet der Kunde den Abschlag trotz Mahnung unter Fristsetzung nicht, so ist KNX Consulting berechtigt, den Auftrag zu stornieren und wird von seiner Pflicht zur Leistungserbringung frei. In jedem Fall ist KNX Consulting berechtigt, seine Leistung bis zur Zahlung des Abschlags zurückzubehalten.

6.     KNX Consulting ist berechtigt, dem Kunden unvorhergesehene Mehraufwendungen für Material und Arbeiten (insbesondere erhöhter Zeitaufwand) zu berechnen, die auf Grund von Abweichungen der tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort von seinen Angaben (vgl. § 7 Abs. 2), von den mit KNX Consulting besprochenen und vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen sowie Vorbereitungsmaßnahmen, insbesondere gemäß der bereitgestellten Checkliste oder wegen der Besonderheit der örtlichen Gegebenheiten (z.B. unvorhergesehene bauliche Gegebenheiten), erforderlich werden. Vorbereitungsmaßnahmen sind bspw. durch den Kunden gemäß Ansprache vorzunehmende Vorarbeiten (z.B. Leitungsverlegung, Geräteinstallation, Fertigmontage und Abnahme des Schaltschranks) und die Bereitstellung des Zugangs zur Hardware (z.B. Vorhalten des Passworts). Sollte für die Durchführung der Inbetriebnahme weitere Hardware erforderlich sein als durch den Kunden angegeben oder bestellt wurde, unterbreitet KNX Consulting dem Kunden ein Nachtragsangebot.

7.     Der Kunde kann gegen Ansprüche von KNX Consulting nur dann die Aufrechnung erklären oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche aus demselben Vertrag und hinsichtlich Gewährleistungsansprüche des Kunden.

 

6. Kündigung und Stornierung

1.     Stimmt KNX Consulting aus Kulanz der Stornierung eines Auftrags zu oder kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis, ohne dass KNX Consulting dies zu vertreten hat, steht KNX Consulting ein Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, mindestens der Vergütung für die zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachten Leistungen zu. KNX Consulting ist anstelle dessen auch berechtigt, dem Kunden eine pauschale Vergütung in Höhe von 25% der Auftragssumme zu berechnen, wobei dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet ist, ein Schaden oder eine Wertminderung sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als diese Pauschale.

 

7. Pflichten des Kunden, Nichtdurchführbarkeit

1.     Nach Erteilung des Auftrages ist der Kunde verpflichtet an der Spezifikation für die Umsetzung des Auftrages mitzuarbeiten. Dies umfasst beispielsweise aber nicht abschießend, die Bereitstellung von Grundrissen der Immobilie und eine Auflistung der gewünschten Funktionen, Gewerke und zu steuernden Bauelemente. Die finale Spezifikation ist durch den Kunden per Unterschrift freizugeben und bildet den Leistungsumfang des Auftrags.

2.     Für die Inbetriebnahme oder Wartung von Hard- und/oder Software, ist der Kunde zur Mitwirkung verpflichtet, soweit dies zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlich ist.

3.     Der Kunde hat KNX Consulting spätestens bei Annahme des Angebots über alle ihm bekannte Umstände zu unterrichten, die für die Inbetriebnahme oder Wartung der Hardware von Bedeutung sind, insbesondere solche Umstände, welche die Arbeiten erschweren, behindern oder unmöglich machen können.

4.     Vor Inbetriebnahme der gelieferten Hard- und/oder Software, hat der Kunde sicherzustellen, dass die bauseitige Installation fertiggestellt und fehlerfrei ist. Dies beinhaltet sowohl die einwandfreie Leitungsverlegung gemäß KNX-Spezifikationen als auch die Installation und der Anschluss der gelieferten Hardware. Hat der Kunde einen vorverdrahteten Schaltschrank beauftragt, beschränkt sich der letzte Punkt auf den Anschluss der bauseitigen Leitungen auf Reihenklemmen gemäß dem von KNX Consulting gelieferten Anschlussplan.

5.     Der Kunde hat die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen zur Inbetriebnahme der Hardware an dem vom ihm gewünschten Ort zu schaffen, soweit ihm dies zumutbar und möglich ist. Hierzu zählen beispielsweise aber nicht abschließend, die Einholung der Einwilligung des Eigentümers sowie die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.

6.     Bei einer Inbetriebnahme per Telefon/Video hat der Kunde dafür zu sorgen, dass KNX Consulting von außen Zugriff auf das Netzwerk hat, indem sich die zu in Betrieb zunehmende Hard- und/oder Software befindet.

7.     Bei einer Inbetriebnahme vor Ort hat der Kunde ferner Sorge dafür zu tragen, dass KNX Consulting und seine Erfüllungsgehilfen zum vereinbarten Termin ungehinderten Zutritt zum Montageort erhalten und der Kunde im Falle seiner Abwesenheit eine insbesondere für die Erklärung der Abnahme bevollmächtigte Person entsendet.

8.     Sollte der Kunde zum vereinbarten Termin der Inbetriebnahme nicht anzutreffen oder der Montageort nicht erreichbar sein, oder sollte sich während der Inbetriebnahme herausstellen, dass die Installation fehlerhaft ist, ohne dass KNX Consulting diesen Umstand zu vertreten hat, ist der Kunde KNX Consulting gegenüber zum Ersatz vergeblicher Aufwendungen wie Fahrtkosten oder Mehraufwand zur Fehlerbehebung, verpflichtet.

9.     Sollte sich herausstellen, dass der Auftrag zur Inbetriebnahme aus tatsächlichen Gründen (z.B. auf Grund der örtlichen Begebenheiten, der technischen oder baulichen Voraussetzungen, fehlerhaften Angaben des Kunden) nicht durchführbar ist, so ist KNX Consulting berechtigt, das Vertragsverhältnis zu kündigen bzw. den Auftrag zu stornieren.

 

8. Gefahrübergang, Abnahme

1.   Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sachen auf den Kunden über, sobald diese dem Kunde oder sonstigen empfangsberechtigten Person übergeben wird.

2.   Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sachen auf den Kunden über, sobald KNX Consulting die Produkte dem Spediteur, Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

3.   Die gemäß Spezifikation vorgesehenen Funktionen werden nach Abschluss und Abnahme der Elektroinstallation durch einen Fachbetrieb vor Ort im Rahmen der Inbetriebnahme geprüft und protokolliert.

 

9. Gewährleistung, Waren mit digitalen Elementen

1.   KNX Consulting haftet für Sach- und Rechtsmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 434 ff. BGB. 

2.   Ist die durch KNX Consulting gelieferte Sache mangelhaft, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte die Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen. Ist der Kunde kein Verbraucher, hat KNX Consulting das Recht zu wählen, ob der Mangel behoben oder eine neue Sache geliefert wird. Die Vorschriften der §§ 377 ff. HGB bleiben unberührt. 

3.   Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf von KNX Consulting gelieferte Sachen 12 Monate. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KNX Consulting, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

4.   Soweit KNX Consulting Waren liefert, die in einer Weise digitale Produkte enthalten oder mit ihnen verbunden sind, dass die Waren ihre Funktionen ohne diese digitalen Produkte nicht erfüllen können (Waren mit digitalen Elementen), so ist KNX Consulting ausdrücklich nicht verpflichtet, die digitalen Inhalte oder digitalen Dienstleistungen zu erbringen. Für die Nutzung von Waren mit digitalen Inhalten ist in der Regel der Abschluss eines gesonderten Vertrags mit dem Anbieter dieser Inhalte abzuschließen (z.B. zur Nutzung von Amazon Alexa). KNX Consulting hat keinen Einfluss auf die Ausgestaltung dieser digitalen Inhalte und kann daher keine Gewähr für eine dauerhafte Funktionalität übernehmen. KNX Consulting kann insbesondere keine Gewähr dafür übernehmen, dass die beim Kunden bestehende Konfiguration nicht durch Systemupdates oder Systemänderungen des Anbieters verändert wird. 

5.   KNX Consulting ist außerhalb der vertraglichen Vereinbarungen und der gesetzlichen Gewährleistung nicht verpflichtet, Leistungen für den Kunden, insbesondere Supportdienstleistungen (bspw. Beantwortung von Supportanfragen, technische Unterstützung, Anfragen zur Änderung der Konfiguration nach einem Umzug oder Erweiterung bestehender Systeme, etc.), zu erbringen. Erbringt KNX Consulting, gleichwohl solche Leistungen unentgeltlich, geschieht dies ausschließlich aus Kulanz. KNX Consulting ist jedoch berechtigt, solche Leistungen gegenüber dem Kunden abzurechnen und behält sich dies ausdrücklich vor.  Ein Anspruch des Kunden auf unentgeltliche Supportdienstleistungen besteht nicht. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden werden hiervon nicht berührt.

 

10. Haftung

1.     Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von KNX Consulting, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

2.     Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet KNX Consulting nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

3.     Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von KNX Consulting, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

4.     Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit KNX Consulting den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit KNX Consulting und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

 

11. Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das KNX Consulting nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert wird.

Abschnitt 1) enthält die Widerrufsbelehrung im Falle eines Kaufvertrags.

Abschnitt 2) enthält die Widerrufsbelehrung im Falle eines Dienstleistungsvertrags.

Abschnitt 3) findet sich ein Muster-Widerrufsformular.

Abschnitt 1) Widerrufsrecht bei Kaufverträgen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KNX Consulting, Ossenfelder Weg 3, 37139 Adelebsen, E-Mail: info@knxconsulting.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung bei Kaufverträgen

Abschnitt 2) Widerrufsrecht bei Dienstleistungsverträgen

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Vertragsschluss.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (KNX Consulting, Ossenfelder Weg 3, 37139 Adelebsen, E-Mail: info@knxconsulting.net) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung bei Dienstleistungsverträgen

Abschnitt 3) Muster-Widerrufsformular

Über das Muster-Widerrufsformular informiert KNX Consulting nach der gesetzlichen Regelung wie folgt:

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Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

·       An KNX Consulting, Ossenfelder Weg 3, 37139 Adelebsen, E-Mail: info@knxconsulting.net

·       Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

·       Bestellt am (*)/erhalten am (*)

·       Name des/der Verbraucher(s)

·       Anschrift des/der Verbraucher(s)

·       Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

·       Datum

(*) Unzutreffendes streichen

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12. Hinweis zu Online-Streitbeilegung und zur Verbraucherstreitbeilegung (§ 36 VSBG)

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@knxconsulting.net

Wir sind nicht verpflichtet oder bereit an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

13. Schlussbestimmungen

1.     Auf Verträge zwischen KNX Consulting und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

2.     Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und KNX Consulting der Sitz von KNX Consulting.

3.     Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich. Anstelle der unwirksamen Regelung treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam.